Willkommen zur fünften Ausgabe des ‘CSRD Kompass’. Schön, dass Sie mitlesen. Die Lesezeit beträgt ca. 5 Minuten. Ich freue mich über Ihr Feedback und Ihre Weiterempfehlung.
🔍 Spotlight: Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes in 🇩🇪 veröffentlicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der EU und muss bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Während Frankreich, Finnland und andere Staaten bereits lokale Gesetze verabschiedet haben, ist es nun also auch in Deutschland höchste Zeit!
Am 22. März hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf veröffentlicht. Georg Lanfermann, Präsident des DRSC kommentiert:
„Das DRSC begrüßt die an einer Eins-zu-eins-Umsetzung orientierte Vorlage des Referentenentwurfs durch das BMJ. Die Verknüpfung von LkSG und CSRD könnte dabei maßgeblich zu einer Entbürokratisierung im Hinblick auf die Berichtsanforderungen von CSRD-pflichtigen Unternehmen beitragen.“
Was steht in dem Entwurf?
Entwurf zielt darauf ab, Unternehmen (sowohl große als auch kleine und mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen und Muttergesellschaften großer Gruppen) dazu zu verpflichten, verlässliche und vergleichbare Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen bereitzustellen. Wesentliche Punkte sind:
Ersetzung der nichtfinanziellen Erklärung: Unternehmen müssen ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der bestimmten Format- und Inhaltsvorgaben entspricht.
Einbeziehung von Unternehmen aus Drittstaaten: Erstmals sollen auch außereuropäische Unternehmen mit inländischen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.
Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts: Der Nachhaltigkeitsbericht soll als Teil des Lageberichts einer Prüfung unterzogen werden, die von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird.
Aufsichtsrat & Überwachungsorgane: Zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen zukünftig auch die für die Prüfung zuständigen internen Organe verpflichtet werden.
Elektronisches Berichtsformat: Unternehmen müssen den (Konzern-)Lagebericht in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und offenlegen.
LkSG - Vermeidung von Doppelberichterstattung: Durch Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen doppelte Berichtspflichten vermieden werden, indem die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter bestimmten Umständen andere Berichtspflichten ersetzen kann.
Der Entwurf soll eine direkte Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU darstellen. Stellungnahmen können bis zum 19. April 2024 eingereicht werden.
Anmerkung: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind delegierte Rechtsakte und erfordern keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten, sondern gelten für betroffene Unternehmen unmittelbar.
🔧 Praxistipp: Hilfestellungen der EFRAG
Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat den Auftrag der Europäischen Kommission neben der Entwicklung der IFRS-Standards für die Finanzberichterstattung auch Entwürfe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auszuarbeiten.
Dabei bietet die EFRAG auch mehrere kostenlose Tools und Anleitungen die Unternehmen bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts unterstützen:
Liste der ESRS Datenpunkte: Die Excel-Liste präsentiert die vollständige Liste aller ESRS Offenlegungspflichten der sektor-unabhängigen Standards. Sie umfasst alle Standards mit Ausnahme von ESRS 1 ‘Allgemeine Anforderungen’. In der Datei sind 1178 Datenpunkte aufgeführt, wobei 265 optional sind. Dabei wird auch angegeben ob der Datenpunkt narrativer, quantitativer oder monetärer Natur ist.
Wichtig: Die Liste umfasst ALLE Datenpunkte. Unternehmen müssen jedoch nicht über Alles berichten. Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gibt Aufschluss darüber, welche Punkte für Ihr Unternehmen relevant ist.
Wesentlichkeitsanalyse Implementierungsleitfaden: Das Dokument beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der Darstellung möglicher Schritte des Prozesses. Sie enthält auch FAQs zur doppelten Materialitätsanalyse, um eine praktische Anleitung zur Umsetzung zu geben.
Leitfaden zur Wertschöpfungskette: Dieser beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette während der Wesentlichkeitsanalyse, für Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie Kennzahlen und Ziele.
Leider sind diese Hilfestellungen bisher nur auf Englisch verfügbar. Mehr Informationen zu diesen Hilfestellungen und weitere nützliche Informationen rund um die CSRD auf Deutsch finden Sie jederzeit unter www.csr-tools.com!
📫 Aktuelle CSRD-Updates & Veranstaltungen
CSRD Updates
Briefing Paper des DRSC zum CSRD Referentenentwurf gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD [25.03.24].
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einem Kompromiss zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt [19.03.24].
EFRAG stellt inoffizielle Übersetzungen auf deutsch, französisch und italienisch der freiwilligen Berichtsstandards für KMUs (VSME ED) zur Verfügung [15.03.24].
Events
26.03: Get ready for CSRD [auf Englisch] (SDG Monitor)
29.03: Automate your CSRD reporting [auf Englisch] (AIS Consulting)
03.04: XBRL Taxonomy Outreach Event [auf Englisch] (EFRAG)
04.04: Reduktion von Emissionen operativ umsetzen (ClimatePartner)
05.04: Prüfen Sie Ihre Wesentlichkeitsanalyse (PwC)
16.04: CSRD Berichtspflicht: Betriebliches Mobilitätsmanagement (ACE)
17.04: Carbon Pricing (ClimatePartner)
19.04: CSRD Nachhaltigkeitsberichte mit KI: Workshop (ARIC)
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Falls der ein oder andere Fachbegriff bzw. Abkürzung noch unbekannt ist, schauen Sie gerne in unserem Nachhaltigkeitslexikon nach. PS. Kennen Sie schon unser Empfehlungsprogramm?
Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn