THG-Bilanz Systemgrenzen festlegen & EmpCo Regeln
CSRD Kompass Newsletter #52
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🔧 Praxistipp: Systemgrenzen für die Scope 1–3-Bilanzierung richtig setzen
Bevor du mit der CO₂-Bilanzierung loslegst, steht eine Weichenstellung an, die alles Weitere prägt: die Definition deiner Systemgrenzen. Dies hat massive Auswirkungen darauf, welche Emissionen du berichtest, wie vergleichbar deine Zahlen sind und ob dein Bericht einer Prüfung standhält.
Schritt 1: Entscheide dich für einen Konsolidierungsansatz
Das GHG Protocol gibt dir zwei Wege vor. Welcher passt, hängt von deiner Unternehmensstruktur ab:
Equity Share Approach: Du bilanzierst Emissionen anteilig nach Kapitalbeteiligung. Wann sinnvoll? Wenn du viele Minderheitsbeteiligungen oder Joint Ventures hast und ein realistisches Bild deines „finanziellen Fußabdrucks” zeigen willst. Beispiel: Du hältst 40 % an einem Joint Venture mit eigener Produktion, dann fließen genau 40 % der dortigen Emissionen in deine Bilanz.
Control Approach: Du bilanzierst 100 % der Emissionen aus Einheiten, die du kontrollierst (entweder finanziell oder operativ).
Wann sinnvoll? Wenn du klare operative Steuerung über deine Standorte und Prozesse hast. Das ist der in der Praxis häufigere Ansatz, weil er gut zu bestehenden Management- und Reportingstrukturen passt.
Unser Tipp: Prüfe, welchen Ansatz dein Konzernabschluss bereits nutzt. Oft lässt sich die Logik der Finanzkonsolidierung auf die Emissionsbilanzierung übertragen. Das spart Abstimmungsaufwand und erhöht die Konsistenz.
Schritt 2: Mach einen Grenzfall-Check
Genau hier wird es in der Praxis knifflig. Geh folgende Fragen einmal konkret durch:
Joint Ventures: Hast du Gemeinschaftsunternehmen? Dann kläre, ob du dort operative Kontrolle ausübst oder nur Anteile hältst. Das bestimmt, ob Emissionen in Scope 1/2 oder Scope 3 (Kategorie 15: Investments) landen.
Leasing: Nutzt du geleaste Fahrzeuge, Gebäude oder Maschinen? Je nach Ansatz und Leasingform können diese in Scope 1 oder Scope 3 (Kategorie 8: Upstream Leased Assets) fallen.
Neue Gesellschaften / M&A: Wurde kürzlich zugekauft oder umstrukturiert? Dann musst du die Systemgrenzen aktualisieren und für Vergleichbarkeit auch rückwirkend anpassen (sog. Base Year Recalculation).
Unser Tipp: Erstelle eine einfache Übersichtstabelle mit allen Organisationseinheiten, Beteiligungsquoten und dem jeweiligen Kontrollverhältnis. Das ist nicht nur intern hilfreich, sondern auch das Erste, was Prüfer:innen sehen wollen.
Schritt 3: Dokumentiere deine Entscheidung sauber
Halte schriftlich fest, welchen Ansatz du gewählt hast und warum, welche Einheiten einbezogen oder ausgeschlossen werden und wo Sonderfälle vorliegen. Diese Dokumentation ist kein Nice-to-have, sie ist Voraussetzung für die externe Prüfung unter der CSRD.
Du bist unsicher, welcher Ansatz für deine Unternehmensstruktur geeignet ist?
Gern unterstützen wir dich bei der Definition belastbarer Systemgrenzen als Grundlage für deine Treibhausgasbilanzierung.
🔍 Spotlight: EmpCo – Das neue Gesetz gegen Greenwashing ist da
Diese Woche wurde das 3. UWG-Änderungsgesetz (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist es offiziell: Die europäische EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) wurde in deutsches Recht überführt. Ab dem 27. September 2026 gelten damit europaweit neue und deutlich strengere Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation.
Was ändert sich konkret?
Das Ziel ist klar: Verbraucher vor Greenwashing schützen und Unternehmen belohnen, die echte, nachweisbare Nachhaltigkeit betreiben.
Verbot vager Aussagen: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“ sind in der Werbung künftig verboten, sofern keine anerkannte, herausragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Strengere Nachweispflicht: Für alle Umweltaussagen (auch Symbole oder Farben) müssen Unternehmen in Zukunft fundierte Daten und Belege bereithalten.
Einschränkung von Klimaneutralitäts-Claims: Aussagen, die primär auf der Kompensation von Emissionen durch CO₂-Zertifikate (Offsetting) beruhen, sind künftig massiv eingeschränkt.
Wen betrifft das?
Im Gegensatz zur CSRD gibt es hier keine Schwellenwerte nach Mitarbeiterzahl. Die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten branchenübergreifend für alle Unternehmen, die gegenüber Endverbrauchern in Deutschland kommunizieren und werben. Jedes Unternehmen, das mit Nachhaltigkeit wirbt, muss seine Claims, Produktverpackungen und Kampagnen jetzt prüfen.
Wieso das ganz aktuell ist:
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026) setzt den Countdown: Unternehmen haben jetzt genau bis September 2026 Zeit für die Umstellung ihrer gesamten Kommunikation, von der Website über die Verpackung bis zum Social-Media-Post.
Chancen & Risiken für die Praxis
⚠️ Abmahnrisiko: Vage Claims werden zur Steilvorlage für Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände. Eine Überprüfung der Kommunikationsstrategie ist jetzt zwingend notwendig.
🚀 Vertrauensvorteil: Wer datenbasiert und transparent kommuniziert, hebt sich vom „grünen Rauschen“ ab und stärkt die eigene Marktposition nachhaltig.
Was sollten Marketing- & Nachhaltigkeitsteams jetzt tun?
Nutze die Übergangszeit, um deine Claims auf den Prüfstand zu stellen. Wir unterstützen dich dabei, Rechtssicherheit und Wirkung zu verbinden und deine Claims EmpCo-konform auszurichten:
Tiefer einsteigen: In unserem Blog-Artikel “EmpCo-Richtlinie: Alles was du jetzt wissen musst” erfährst du alles Wichtige im Überblick.
Erster Check: Nutze unsere kostenlose EmpCo-Checkliste zur Prüfung deiner Nachhaltigkeitsaussagen, ideal für Marketing- und Nachhaltigkeitsteams, um sofortigen Handlungsbedarf zu erkennen.
Professionelle Analyse: Unser ausführlicher Kommunikations-Check und der Ergebnis-Workshop bieten einen klaren Überblick über deine aktuelle Nachhaltigkeitskommunikation, einen kompakten Analysebericht und konkrete Ideen, wie du deine Kommunikation EmpCo-konform gestalten kannst.
Ab dem 27. September 2026 wird Nachhaltigkeitskommunikation messbar. Nutze die kommenden Monate, um deine Botschaften auf ein rechtssicheres und glaubwürdiges Fundament zu stellen.
📫 Neueste CSRD-Updates
Im Online-Tool des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sind ab sofort branchenspezifische Hinweise für die Sozialwirtschaft zum VSME-Standard integriert. [23.02.2026]
Die europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) befürwortet die Reduktion der ESRS-Datenpunkte für börsennotierte KMU. Sie warnt jedoch vor dauerhaften Ausnahmen, um die notwendige Transparenz zu erhalten. [18.02.2026]
Die Europäische Zentralbank (EZB) lehnt den freiwilligen KMU-Standard (VSME) aufgrund mangelnder Datentiefe und Skalierbarkeit ab. Sie empfiehlt stattdessen auch nicht-berichtspflichtigen Unternehmen die Nutzung der überarbeiteten ESRS, um die für Finanzierungsentscheidungen notwendige Datenqualität und Vergleichbarkeit sicherzustellen. [18.02.2026]
Zur Erleichterung der CBAM-Berichtspflichten hat die EU-Kommission neue Standardwerte (Default Values) und Benchmarks als Excel-Dateien veröffentlicht, die ab sofort für die Emissionsberechnung genutzt werden können. [13.02.2026]
Die britische Finanzaufsicht (FCA) plant, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen ab 2027 vollständig an die ISSB-Standards (IFRS S1 & S2) anzupassen. Dies soll die globale Vergleichbarkeit erhöhen und Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investitionen lenken. [04.02.2026]
Die EU hat erste zertifizierte Methoden für hochwertige Kohlenstoffentnahmen (CRCF) verabschiedet. Die verbindlichen Qualitätskriterien für Projekte wie Biochar oder Direct Air Capture sollen Greenwashing verhindern und Investitionssicherheit schaffen. [03.02.2026]
Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol führt erstmals verbindliche globale Regeln für Landnutzungsemissionen und CO₂‑Entnahmen ein. Der Standard gilt ab dem 01.01.2027 und schließt eine zentrale Lücke in der Klimaberichterstattung weltweit. [02.02.2026]
🎪 Anstehende Veranstaltungen
25.02: Was KMUs aus der ersten Generation CSRD-Berichte lernen (IHK)
25.02: Freiwillige Berichterstattung - Was ist der VSME? (Ingdilligenz)
26.02: KI als Effizienztreiber im Nachhaltigkeitsreporting (iron AG & KERN)
26.02: CSRD nach Omnibus - Was bleibt bestehen? (sustainable natives)
05.03: CSRD & Co. nach Omnibus - Einordnung & aktueller Stand (Ebner Stolz)
06.03: Klimarisiken im Unternehmen - Resilienz strategisch aufbauen (EY)
10.03: Klimarisiken analysieren - Entscheidungsgrundlagen schaffen (Ingdilligenz)
11.03: VSME-Bericht erstellen - Schritt für Schritt in 24 Stunden (IHK)
11.03: Navigation durch die Lieferketten-Regulatorik für KMUs (UPJ & WM BW)
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Alexander Spahn

