Herzlich willkommen zur 38. Ausgabe des ‘CSRD Kompass’. Schön, dass du mitliest. Die Lesezeit beträgt ca. 5 Minuten. Ich freue mich über dein Feedback und Weiterempfehlungen.
🔧 Praxistipp: So gelingt die Klimarisikoanalyse
Klimarisiken sind längst Realität, etwa durch Extremwetter, Lieferengpässe oder steigende Anforderungen von Investoren. Die Frage ist nicht mehr, ob Unternehmen sich damit befassen müssen, sondern wie. Eine strukturierte Klimarisikoanalyse (KRA) schafft Orientierung, verringert Unsicherheiten und bildet die Grundlage für zukunftsfähige Entscheidungen.
Doch wie gelingt der Einstieg in die Praxis? Wie liefern dir praktische Tipps und Tools mit denen die Umsetzung gelingt.
🧭 Vier Wege zur Klimarisikoanalyse
Zu Beginn ist es entscheidend, die passende Methode zu wählen. Hier ein Vergleich der gängigen Optionen:
Excel-basierte Tools: Liefern meist eine strukturierte Anleitungen, intelligente Logik und ermöglichen individuelle Anpassungen und eine einfache Umsetzung.
Spezialisierte Software: Digitale Lösungen mit Standortanalysen, Klimadaten-Anbindung und TCFD- oder CSRD-konformer Auswertung.
Beratungsunterstützung: Externe Begleitung zum Beispiel durch Workshops, E-Learnings oder Komplettumsetzung. Hilft, interne Ressourcen zu schonen.
Vorlagen und Leitfäden: Öffentlich zugängliche Anleitungen von Institutionen wie UBA, EU oder IHK bieten Orientierung für die ersten Schritte.
💪 Best Practices bei der Umsetzung
Nutze (sofern vorhanden) die erfassten klimabedingten Risiken aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Wähle die Bewertungsskalen analog bereits vorhandener Skalen, z.B. aus dem Risikomanagement.
Wesentliche Risiken entstehen nicht nur am eigenen Standort, auch vorgelagerte Wertschöpfungsaktivitäten sollten gezielt betrachtet werden.
Eine grobe, plausible Einschätzung ist oft besser als keine. Nicht jedes Risiko muss (oder kann) exakt quantifiziert werden.
Der Standort ist oft entscheidender als die Branche. Lokale Klimaeinflüsse geben den Ausschlag für die Risikoexposition.
Setze auf bewährte IPCC-Szenarien (z. B. RCP 2.6 und 8.5) und orientiere dich an mittelfristigen sowie langfristigen Zeiträumen für belastbare Aussagen.
💡 Praktische Tools und Ressourcen
Folgende Tools und Ressourcen sind wertvoll für die KRA und ein idealer Startpunkt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen:
Klimarisikoanalyse Excel Tool: Das von CSR Tools und kate Umwelt & Entwicklung erstellte Tool leitet dich schrittweise durch den Prozess und erfüllt die Anforderungen der CSRD/ESRS sowie ISO 14091.
WWF Risk Filter: Ein webbasiertes Screening-Tool zur ersten Einschätzung von Wasser- und Biodiversitätsrisiken für Standorte.
Hochwasser Check: Ein simples Online-Tool zur Überprüfung von Hochwassergefährdung am Unternehmensstandort in Deutschland.
GIS-ImmoRisk Naturgefahren: Eine interaktive Karte des Umweltbundesamts, zur Visualisierung von Naturgefahren wie Starkregen oder Hitze am Standort.
DWD Klima-Atlas: Der Klima-Atlas zeigt aktuelle und zukünftige Klimadaten für Deutschland auf Basis verschiedener Szenarien (z.B. RCP 8.5).
IPCC WGI Interactive Atlas: Ein globales, interaktives Online-Tool mit detaillierten Klimaprojektionen zu Temperatur, Niederschlag & Extremereignissen.
Copernicus Climate Data Store: Europas zentrale Plattform für frei verfügbare Klimadaten, Modelle und Tools – ideal für tiefere Analysen und Projektionen.
Perfektion ist kein Muss. Viel wichtiger ist es, überhaupt zu starten. Schau dir die Tools direkt an und du merkst, es macht sogar Spaß verschiedene Szenarien zu betrachten.
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🎥 Neugierig auf die Umsetzung in der Praxis?
In der Aufzeichnung unseres Webinars mit KATE Umwelt und Entwicklung e. V. zeigen wir, für wen die KRA relevant ist und wie du mit dem Excel-Tool konkret arbeitest. Hier geht es zur Aufzeichnung, der Präsentation und den weiteren Materialen:
🔍 Spotlight: Quick Fix der ESRS-Entlastung
Die Umsetzung der Omnibus-Pakete zur Vereinfachung der CSRD schreitet stetig voran. Am 11. Juli 2025 wurde von der Europäischen Kommission ein neuer Delegierter Rechtsakt “Quick Fix” veröffentlicht.
Dieser bringt temporäre Entlastungen und mehr Flexibilität für Wave 1 Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind und nicht von dem Stop-the-Clock-Verfahren profitieren. Kleine und mittlere Unternehmen (Wave 2 und 3) sind davon nicht betroffen, da für sie vorerst eine zweijährige Aussetzung der Berichtspflicht gilt und bis dahin mit überarbeiteten und vereinfachten ESRS-Standards zu rechnen ist.
🔎 Was ändert sich mit dem Quick Fix?
Kern des Quick Fix ist die Verlängerung zentraler Übergangsfristen. Besonders betroffen sind große Unternehmen (Wave 1), die bereits seit dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig sind. Die wesentlichen Anpassungen im Überblick:
Zeitaufschub bei bestimmten Standards: Unternehmen dürfen bis einschließlich 2026 auf Angaben zu ESRS E4 sowie auf gewisse Daten zu den Sozial-Standards (S1-S4) in ihren Berichten verzichten.
GHG-Reporting entlastet: Scope 3-Emissionen und die Gesamtemissionen dürfen bis 2026 ausgelassen werden, sofern das Unternehmen weniger als 750 Mitarbeitende hat.
Generelle Angaben: Wer einen kompletten Themen-Standard auslässt, trotz der Einstufung als wesentliches Thema, muss dennoch ein paar generelle Angaben, z.B. zu Zielen, Strategien und Maßnahmen machen (siehe ESRS 2, §17).
📌 Was ist jetzt zu tun?
Unternehmen sollten prüfen:
Welche Themen von den neuen Phase-In-Erleichterungen betroffen sind.
Ggf. neues Datenpunkte Mapping durchführen, um Klarheit über die zu berichtenden Datenpunkte zu erhalten.
Entscheidung, ob von den Erleichterungen Gebrauch gemacht werden soll oder ob die Datenpunkte ohnehin vorliegen und berichtet werden sollen.
Ggf. Berichtsstruktur anpassen, um den Quick Fix effizient zu nutzen.
⚖️ Rechtslage & Ausblick
Der Quick Fix liegt aktuell zur Prüfung beim EU-Parlament und dem Rat. Sobald die zweimonatige Einspruchsfrist abläuft (ggf. Verlängerung um zwei Monate möglich), kann der Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt am dritten Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt direkt in allen Mitgliedsstaaten – ohne nationale Umsetzungspflicht
Eine Zusammenfassung der Maßnahmen findest du hier.
📫 Neueste CSRD-Updates
Das DRSC unterstützt in seiner Stellungnahme zum CSRD-Referentenentwurf die „Eins-zu-eins“-Umsetzung der CSRD und warnt vor Mehraufwand durch das geplante elektronische Berichtsformat nach ESEF. [21.07.2025]
Das IDW hat ebenfalls eine Stellungnahme zum CSRD-Referentenentwurf veröffentlicht und begrüßt Teile davon, kritisiert jedoch u. a. die Ausgestaltung des Prüfungsvermerks und die geplante „Aufstellungslösung“ im ESEF-Format. [21.07.2025]
Deloitte und DRSC haben eine Benchmark-Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 in der europäischen Utilities-Branche veröffentlicht. [15.07.2025]
Die EU hat zwei Verordnungen zur technischen Umsetzung zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für u.a. Nachhaltigkeitsinformationen (European Single Access Point - ESAP) veröffentlicht. [11.07.2025]
Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Änderung des ESRS Set 1 erlassen, der Übergangserleichterungen für Unternehmen der Welle 1 bis 2026 verlängert (Quick Fix). [11.07.2025]
Die IFRS Stiftung hat Schulungsmaterial zur Anwendung branchenspezifischer Leitlinien unter den ISSB-Standards veröffentlicht, u. a. basierend auf den SASB-Standards. [10.07.2025]
Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD und der Stop-the-Clock-Richtlinie veröffentlicht, Stellungnahmen sind bis zum 21. Juli möglich. [10.07.2025]
EFRAG hat erstmals öffentliche Arbeitspapiere zur geplanten Überarbeitung des ESRS Set 1 veröffentlicht – mit Fokus auf konzeptionelle Vereinfachungen und reduzierte Berichtspflichten. [10.07.2025]
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Greenwashing verhindern und manipulative Online-Designs bei Finanzdienstleistungen verbieten soll – inkl. strengerer Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. [07.07.2025]
Die EU-Kommission hat einen neuen Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung erlassen, der die Anwendung deutlich vereinfacht, u. a. durch eine Wesentlichkeitsschwelle sowie der Optionalisierung des OpEx-KPI. [04.07.2025]
🎪 Anstehende Veranstaltungen
24.07: Neuer Schwung für die CSRD (PwC)
29.07: Green Claims - Greenwashing bald wieder erlaubt? (SAIM)
29.07: ESG in Krankenhäusern - Soziale Themen (RSM Ebner Stolz)
30.07: In drei Modulen zum Klimatransitionsplan (BAUM)
14.08: Kreislaufwirtschaft für Unternehmen (DGFE)
19.08: Nachhaltige Beschaffung gewinnt an Bedeutung (Funke)
27.08: Zukunftsfähige Nachhaltigkeitsstrategien (osapiens)
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Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn
Wieder lieben Dank an die CSRD-Kompass-Macher, ich freue mich bei jeder Ausgabe über die sehr lesefreundliche Aufmachung. Auch die Links z.B. Starkregen-bzw. Hochwassercheck usw. finde ich sehr hilfreich.
Bis zur nächsten Ausgabe
Bernhard Spahn