Willkommen zur 18. Ausgabe des ‘CSRD Kompass’. Schön, dass Sie mitlesen. Die Lesezeit beträgt ca. 4 Minuten. Ich freue mich über Ihr Feedback und Ihre Weiterempfehlung.
🔍 Spotlight: CSRD-Umsetzung in Deutschland
Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sorgt in Deutschland derzeit für Diskussionen. Am 26.09. leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 16 EU-Mitgliedstaaten ein, weil die Umsetzung der Richtlinie bis dato nicht in nationales Recht erfolgt war.
Parallel dazu laufen in Deutschland die politischen Beratungen. Am 27.09. fand die erste Lesung des CSRD-Umsetzungsgesetzes im Bundesrat statt. Während der Bundesrat die Notwendigkeit der Umsetzung grundsätzlich anerkennt, warnt er gleichzeitig vor den erheblichen Bürokratiebelastungen für Unternehmen. Besonders KMU könnten durch indirekte Berichtspflichten betroffen sein. Der Freistaat Bayern fordert sogar eine Aussetzung der CSRD auf EU-Ebene, um die wirtschaftlichen Belastungen zu minimieren.
Werden die ESRS nochmals angepasst oder ausgesetzt?
Der Bundesrat hat die Bundesregierung nachdrücklich an ihre Ankündigung in der Wachstumsinitiative, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu reduzieren. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Kommission selbst mehrfach angekündigt hat, die auf europäischen Vorgaben beruhenden Berichtspflichten um 25 % reduzieren zu wollen. Müssen Unternehmen nochmals mit Änderungen rechnen?
Der Bundesrat empfiehlt, kleinere kommunale Unternehmen von der Berichtspflicht auszuschließen. Allerdings gibt es bislang keinen Hinweis darauf, dass wesentliche Änderungen an der CSRD selbst oder den zugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für alle anderen Unternehmen zu erwarten sind.
Was sind die nächsten Schritte?
Die nächsten Schritte zur Umsetzung der CSRD in Deutschland umfassen intensive Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags und Bundesrats. Der Rechtsausschuss hat dabei die Federführung übernommen. Die Bundesregierung steht unter Zeitdruck, da die EU-Umsetzungsfrist bereits am 6. Juli 2024 abgelaufen ist.
🔧 Praxistipp: Green Claims Checkliste
Die Green Claims Directive ist neben der CSRD und der EU-Taxonomie eine weitere Initiative des EU Green Deal (Übersicht aller Initiativen) und zielt darauf ab, unbewiesene oder irreführende Umweltaussagen (sogenanntes “Greenwashing”) zu bekämpfen und den Verbrauchern mehr Transparenz über die Umweltfreundlichkeit von Produkten zu bieten. Studien der EU-Kommission zeigten, dass etwa 53 % der Umweltaussagen irreführend oder falsch sind und 40 % dieser Aussagen nicht durch Beweise gestützt werden.
Um dem entgegenzuwirken, verlangt die Richtlinie von Unternehmen, klare, überprüfbare und wissenschaftlich fundierte Aussagen über die Umweltleistung ihrer Produkte zu machen. Darüber hinaus sind externe Prüfungen erforderlich, um die Glaubwürdigkeit der Umweltaussagen zu gewährleisten. Die Green Claims Directive wird voraussichtlich ab 2026 in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, darunter Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes.
Wir haben eine kostenlose Checkliste erstellt, mit der Sie sicherstellen können, dass Ihre Umweltaussagen gesetzeskonform sind.
PS. Falls Sie mehr über Green Claims erfahren möchten, dann melden Sie sich zum Sustainable Development Forum am 9. & 10. Oktober in Berlin an. Dort halte ich ein Workshop zu diesem Thema und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
📫 Aktuelle CSRD-Updates & Veranstaltungen
CSRD Updates
Am 26. September 2024 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 16 weitere EU-Mitgliedstaaten wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der CSRD-Richtlinie eingeleitet. [26.09.24]
Der Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes wurde am 26.09. im Bundestag in erster Lesung beraten, gefolgt vom Bundesrat am 27.09. Dabei hat Bayern einen Antrag auf Aussetzung der CSRD auf EU-Ebene gestellt [26.09.24].
Die EFRAG hat die ersten Entwürfe für die generellen Anforderungen zur Sektor-Klassifizierung sowie spezifisch für die Öl- und Gasindustrie verabschiedet [17.09.24].
Events
8.10: Get ready for CSRD [EN] (SDG Monitor)
9. & 10.10: Sustainable Development Forum in Berlin (Stiftung AEK)
10.10: Stand zur CSDDD (RSM Ebner Stolz)
14.10: Erste Erfahrungen mit den ESRS (DRSC & DIHK)
15.10: Mastering CSRD compliance for 2025 and beyond [EN] (novata)
24.10: Studien-Präsentation - Vorbereitet auf die CSRD? (WWF & TU Wien)
24.10: ESRS G1 Unternehmenspolitik (RSM Ebner Stolz)
29.10: CSRD für KMUs: Nachhaltigkeitsregulatorik verstehen (Stiftung AEK)
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Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn