Herzlich willkommen zur 28. Ausgabe des ‘CSRD Kompass’. Schön, dass Du mitliest. Die Lesezeit beträgt ca. 4 Minuten. Ich freue mich über dein Feedback und Weiterempfehlungen.
🔧 Praxistipp: VSME Themen-Mapping
Der freiwillige VSME-Berichtsstandard war ursprünglich für KMUs gedacht, gewinnt jedoch durch den Omnibus-Vorschlag (siehe Details im Spotlight Abschnitt) auch für andere Organisationen an Relevanz. Der schlanke Standard bietet eine praxistaugliche Alternative zu den umfassenden ESRS-Anforderungen und ist sowohl für die Unternehmen als auch für Stakeholder sehr hilfreich.
VSME Grundlagen
Der VSME gliedert sich in zwei Module:
Basis Modul (Pflichtbestandteil)
Umfassendes Modul (zusätzliche optionale Angaben)
Die Module umfassen insgesamt 20 Angabepunkte (B1-B11 + C1-C9) und decken überwiegend die Themen E1 (Klimawandel), S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens) und G1 (Unternehmensführung) ab.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist keine Voraussetzung zur Erfüllung des Standards. Für Unternehmen kann die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse jedoch aus strategischer Sicht sehr sinnvoll sein. Zudem ist es ratsam, im umfassenden Modul nur die Punkte offenzulegen, die für das Unternehmen wesentlich sind.
Der VSME-Bericht unterliegt keiner Prüfpflicht. Wenn der VSME-Bericht im Rahmen von Stakeholder-Anforderungen erstellt wird, kann eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer allerdings sinnvoll sein.
Mit unserer VSME-Berichtsvorlage im Word-Format sparen Sie über 40 Stunden! Sie müssen lediglich Ihre Daten eintragen und ggf. die vorgefertigten Textbausteine anpassen.
Mapping der Themen zu den Berichtsangaben im VSME
Die Angaben im Basismodul müssen von allen Erstellern des VSME-Berichts gemacht werden. Die Angaben im umfassenden Modul (C1 bis C9) sind freiwillig und können wie folgt den ESG-Themen zugeordnet und nach Wesentlichkeit berichtet werden:
Weitere Details und die gesamte Mapping-Tabelle inkl. des Basis Moduls sind in unserem Blog Beitrag zu finden.
Webinar-Tipp zum VSME
Am 25. März 2025 um 11:00 Uhr veranstaltet CSR Tools und die audit.innovation Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Webinar zum Thema ‘VSME-Standard verstehen & anwenden’.
🔍 Spotlight: Omnibus Impact Check
Es wurde schon viel zum Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission geschrieben. Daher beschränken wir uns hier auf die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Befreiung der CSRD-Berichtspflicht: Nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und €25M Bilanzsumme bzw. €50M Umsatz sind berichtspflichtig.
Spätere Berichtspflichten: Unternehmen, die bisher noch nicht berichtspflichtig sind, müssen erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten.
Weniger Berichtspflichten: 25 % weniger Datenpunkte, keine sektorbezogenen Standards, Begrenzung der Lieferketten-Berichtspflicht.
Keine strengere Prüfung: Die geplante „Reasonable Assurance“ entfällt, es bleibt bei „Limited Assurance“.
EU-Taxonomie vereinfacht: OpEx-Berichtspflicht nur bei ≥ 25 % taxonomiefähigem Umsatz, Materialitätsgrenze, freiwillige Berichterstattung.
CSDDD-Lockerungen: Sorgfaltspflichten nur für direkte Geschäftspartner, keine EU-weite Haftung, Überprüfungen nur alle 5 Jahre.
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IRO-Datenbank jetzt verfügbar 🎉
Um Unternehmen die Identifikation und Bewertung von Impact-, Risiko- und Chancen-Statements (IROs) zu erleichtern, bietet CSR-Tools eine umfassende IRO-Datenbank an. Diese Liste enthält über 850 vorformulierte IROs, die speziell auf die Anforderungen der CSRD & ESRS-Kriterien abgestimmt sind, und kann Unternehmen über 500 Stunden Zeitersparnis sowie Prüfsicherheit bieten.
📫 Neueste CSRD-Updates
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) begrüßt den Entwurf des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor. [05.03.25]
Die Fachverbände der Wasserwirtschaft (BDEW, DVGW, DWA und VKU) veröffentlichen einen neuen Branchenleitfaden zur CSRD-Berichterstattung und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. [28.02.25]
Die EU-Kommission hat mit Omnibus I disruptive Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, EU-Taxonomie & CSDDD) veröffentlicht. Der Vorschlag muss noch offiziell angenommen und verabschiedet werden. [26.02.25]
Die Europäische Kommission hat den Green Industrial Deal vorgestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien zu stärken und den CleanTech-Sektor zu fördern. [26.02.25]
Der EFRAG Sustainability Reporting Board sichert der EU-Kommission Unterstützung bei der Vereinfachung der CSRD- und ESRS-Vorgaben zu, um eine verlässliche und verhältnismäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. [26.02.25]
Der DNK veröffentlicht einen umfassenden Prozessleitfaden zur Umsetzung einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse. [18.02.25]
🎪 Anstehende Veranstaltungen
06.03: CSRD & Biodiversität – Praktische Impulse (IHK Nordwestfalen)
11.03: Omnibus, CSRD & Co. – Next Steps ESG-Reporting (Rödl & Partner)
11.03: CSRD-Berichte unter der Lupe – Best Practices (Global Climate GmbH)
13.03: Omnibus-Simplification-Package [EN] (EY)
14.03: Omnibus simplification package der EU-KOM (DRSC)
14.03: Was bedeutet Omnibus für mein Nachhaltigkeitsmanagement (Code Gaia)
18.03: CSRD-Klimazielsetzung für Unternehmen mit SBTi (ClimatePartner)
19.03: CSRD-Berichterstattung inkl. Omnibus Update (Grubengold)
25.03: VSME-Standard verstehen und anwenden (CSR Tools & audit.innovation)
26.03: Klima Tech - Klimastrategien mit Technologie neu gedacht (PwC)
26.03: Mit dem Smart-Package durch CSRD und Taxonomie (Taylor Wessing)
26.03: Umsetzungsplan zur Erfüllung der CSRD-Mindestanforderungen (DFGE)
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Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn