Willkommen zur 20. Ausgabe des ‘CSRD Kompass’. Schön, dass Sie mitlesen. Die Lesezeit beträgt ca. 4 Minuten. Ich freue mich über Ihr Feedback und Ihre Weiterempfehlung.
🔍 Spotlight: Was Sie über die CSRD-Prüfung wissen müssen
Ok, zugegebenermaßen sprechen wir von vorläufigen Fakten. Denn die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts wird im lokalen Umsetzungsgesetz geregelt, welches weiterhin nur als Entwurf vorliegt und noch nicht von der deutschen Regierung verabschiedet wurde.
Zulässige Prüfer: Primär sind Wirtschaftsprüfer als Prüfer zugelassen, die sich als Nachhaltigkeitsprüfer registrieren lassen und eine 40-stündige Schulung absolviert haben. Für den CSRD-Bericht kann jedoch ein anderer Prüfer als der Abschlussprüfer bestellt werden.
Prüfungsumfang: Die Prüfung umfasst die Wesentlichkeitsanalyse, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenpunkte und die EU-Taxonomie-Berichterstattung (Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung).
Prüfungssicherheit: Zu Beginn erfolgt die Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance), später wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit erwartet.
Kosten und Aufwand: Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts wird voraussichtlich ähnlich kostenintensiv wie die Abschlussprüfung sein, da der Bericht gleichwertig mit dem Jahresabschluss behandelt wird.
Tipps für die CSRD-Prüfung
Prüfer frühzeitig einbinden – idealerweise schon bei der Wesentlichkeitsanalyse
Frühzeitig mit der Datensammlung - auch für die EU-Taxonomie - beginnen
Die Auswahl der wesentlichen Themen pragmatisch gestalten
Erleichterungsvorschriften nutzen, insbesondere für Unternehmen unter 750 MA
Interne Konsistenz und Qualität der Daten sicherstellen
Effektives internes Kontrollsystem sowie eine solide IT-Infrastruktur aufbauen
Regelmäßige interne Audits & Überprüfungen der Berichtsprozesse durchführen
Vielen Dank an Urs Gnädiger und Sarah Stindl von audit.innovation für die Erstellung des Gastbeitrags.
🔧 Praxistipp: Erleichterungen in den ersten Berichtsjahren
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bieten Unternehmen in den ersten Jahren zahlreiche Erleichterungen an. Zu den Erleichterungen zählen unter anderem verlängerte Fristen, eine reduzierte Berichterstattung für bestimmte Datenpunkte sowie vereinfachte Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse.
Von den insgesamt 1.184 Datenpunkten der EFRAG-Liste bleiben nach Abzug der Erleichterungen noch 443 Datenpunkte übrig.
Folgende Datenpunkte können weggelassen werden:
Für Unternehmen unter 750 Mitarbeitenden:
Informationen zu den Scope-3-Emissionen und den gesamten Treibhausgasemissionen (1 Jahr)
Alle Datenpunkte des S1 Standards (1 Jahr)
Alle Datenpunkte der Standards E4, S2, S3 und S4 (2 Jahre)
Für alle Unternehmen:
Quantitative Angaben zu finanziellen Umweltauswirkungen (3 Jahre)
Informationen über Strategien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette können auf unternehmensintern verfügbare Informationen beschränkt werden (3 Jahre)
Viele weitere: Siehe ESRS Anhang C “List of phased-in Disclosure Requirements”
Die genutzten Erleichterungen ermöglichen nicht nur eine schonende Implementierung der neuen Berichterstattungspflichten, sondern bieten Unternehmen auch den Vorteil, schrittweise ein robustes Reporting aufzusetzen.
Hinweis: Unser Datenpunkte Mapping Tool wird in den kommenden Tagen fertiggestellt. Das Tool zeigt Ihnen auch an, welche Datenpunkte Sie in den ersten Berichtsjahren auslassen können und verpflichtend sind.
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📫 Aktuelle CSRD-Updates & Veranstaltungen
CSRD Updates
Die Umweltstiftung Michael Otto veröffentlicht in Zusammenarbeit mit 37 Partnern einen Praxisleitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung (ESRS E4) [29.10.24].
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiebt die Prüfung der Berichte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den 1. Januar 2026 [28.10.24].
Die Wesentlichkeitsanalyse, Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts und Angaben zur EU-Taxonomie sind die Prüfungsschwerpunkte der ESMA für das Geschäftsjahr 2024 [25.10.24]
Die EFRAG verlängert die Frist zur Einreichung von Angeboten für die Entwicklung eines ESRS Knowledge Hubs bis zum 18. November 2024 und hat offene Fragen adressiert [25.10.24].
Events
30.10: Stakeholderdialoge - ESRS Anforderungen & Praxis (Wirtschaftsförderung)
01.11: CSRD reporting - Struktur, Anforderungen und Best Practices (PwC)
07.11: Compliance Management meets CSRD-Berichterstattung (TaylorWessing)
07.11: Implementierung eines nichtfinanziellen Kontrollsystems (RSM Ebner Stolz)
07.11: CSRD: Navigating Sustainability Reporting [EN](Cleversoft)
11.11: CSRD-Transitionsplan (GLS Bank)
12.11: CSRD-Reporting: Worauf die Wirtschaftsprüfer achten (Green.Works)
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Vielen Dank 🙏🏼
Alexander Spahn