Willkommen zur 14. Ausgabe des ‘CSRD Kompass’. Schön, dass Sie mitlesen. Die Lesezeit beträgt ca. 4 Minuten. Ich freue mich über Ihr Feedback und Ihre Weiterempfehlung.
🔍 Spotlight: Update zur CSRD-Umsetzung in Deutschland
Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen.
Wichtige Punkte des Regierungsentwurfs:
Bürokratiearme Umsetzung: Der Entwurf folgt dem 1:1-Prinzip, übernimmt also die EU-Vorgaben, um zusätzliche nationale Vorschriften zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Reduzierung von Doppelberichten: Unternehmen, die dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) unterliegen, können ihre Nachhaltigkeitsberichte nutzen, um beide Anforderungen zu erfüllen, wodurch die Berichterstattungslast verringert wird. LkSG-Berichte für das Jahr 2023 müssen nun bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden anstatt bis Ende 2024.
Vereinfachte Anforderungen: Der neue Entwurf streicht die Pflicht zur Erstellung eines Prüfungsberichts zum Nachhaltigkeitsbericht, was die Einhaltung erleichtert.
Prüferregelungen: Finanzprüfer übernehmen auch die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, sofern keine gleichwertigen unabhängigen Stellen anerkannt werden.
Weitreichende Auswirkungen: Das Bundesministerium der Justiz geht davon aus, dass rund 14.600 deutsche Unternehmen stufenweise in die Berichtspflicht einbezogen werden.
Elektronische Berichtsformate: Die Nachhaltigkeitsberichte müssen im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) erstellt werden, einschließlich maschinenlesbarer Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben.
XBRL-Taxonomien: Die EFRAG hat im Juli 2024 eine überarbeitete XBRL-Taxonomie verabschiedet, die die maschinenlesbare Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben erleichtern soll. Die Veröffentlichung dieser Taxonomie wird im August 2024 erwartet.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird die Umsetzung der CSRD in Deutschland konkretisiert und zahlreiche Unternehmen müssen sich auf erweiterte und spezifische Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen. Der Fokus auf bürokratiearme und vereinfachte Regelungen soll dabei helfen, den Aufwand zu minimieren und die Transparenz zu erhöhen.
🔧 Praxistipp: CSRD-Anforderungen an Aufsichtsräte
Die Corporate Sustainability Reporting Directive bringt umfangreiche Anforderungen, nicht nur für Unternehmen, sondern auch deren Aufsichtsräte mit sich. Hier sind die wichtigsten Take-Aways und Handlungsempfehlungen für Aufsichtsräte:
1. Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht
Bedeutung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ein integraler Bestandteil des Lageberichts, was ihr den Charakter des Bilanzrechts verleiht.
Handlung: Aufsichtsräte müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsthemen in den Lagebericht aufgenommen werden und die Berichterstattung präzise und umfassend erfolgt.
2. Aufbau von Fachwissen zu Nachhaltigkeitsthemen
Bedeutung: Expertise in Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger für die Überwachungs- und Beratungstätigkeiten des Aufsichtsrats.
Handlung: Teilnahme an CSRD-Trainings und Webinaren zum Thema Nachhaltigkeit oder ggf. Nutzung von Angeboten von Beratungsunternehmen, um das notwendige Fachwissen aufzubauen.
3. Dokumentation der Qualifikationen
Bedeutung: Kompetenzprofile und Qualifikationsmatrizen sollten die Expertise der Mitglieder in Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln.
Handlung: Der Aufsichtsrat sollte entsprechende Dokumentationen der Qualifikationen und Kenntnisse erstellen und regelmäßig aktualisieren.
4. Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses
Bedeutung: Aufgrund der Komplexität der CSRD-Anforderungen kann die Einrichtung eines speziellen Ausschusses sinnvoll sein.
Handlung: Prüfung der Notwendigkeit eines Nachhaltigkeitsausschusses und gegebenenfalls dessen Einrichtung zur effektiven Bearbeitung der Nachhaltigkeitsthemen.
5. Anreizsysteme und Vergütung
Bedeutung: Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte sollten in die Anreizsysteme des Managements integriert werden. Zumindest muss darüber berichtet werden.
Handlung: Überprüfung und Anpassung der Vergütungspolitik, um sicherzustellen, dass nachhaltigkeitsbezogene Ziele und Leistungen berücksichtigt werden.
6. Haftungsvermeidung durch passende Governance-Strukturen
Bedeutung: Wirksame Kontrollsysteme sind notwendig, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Handlung: Implementierung und regelmäßige Überprüfung interner Kontroll-, Risikomanagement- und Compliance-Management-Systeme.
Die neuen Anforderungen der CSRD erweitern den Aufgabenbereich der Aufsichtsräte und überwachenden Beiräte. Es ist wichtig, dass Aufsichtsräte sich aktiv mit den Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und die notwendigen Qualifikationen erwerben. Dies stellt sicher, dass Unternehmen den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig die strategischen Chancen für eine nachhaltigere Ausrichtung nutzen können.
Vielen Dank an Dr. Udo Zimmermann für die Erstellung dieses Gastbeitrags im CSR-Tools Blog.
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📫 Aktuelle CSRD-Updates & Veranstaltungen
CSRD Updates
DRSC und AFRAC eine Projektgruppe zur systematischen Übersetzung des freiwilligen VSME ESRS (Voluntary ESRS for small and medium-sized enterprises) ins Deutsche, um eine einheitliche Anwendung in den deutschsprachigen Ländern der EU zu fördern [29.07.24]
Die EFRAG hat 23 neue Erklärungen veröffentlicht, die Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS eine praktische Anleitung bieten. Die insgesamt 93 Erklärungen sind nach Themenbereichen (übergreifend, Umwelt, Sozial oder Governance) und spezifischen Offenlegungsanforderungen sortiert [26.07.24]
Eine neue EFRAG-Studie gibt einen Überblick über vorläufige Praktiken und Herausforderungen, mit denen 28 große EU-Unternehmen aus verschiedenen Sektoren bei der Umsetzung des ESRS konfrontiert sind [25.07.24]
Die Bundesregierung beschloss einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Die EU-Richtlinie wird 1:1 umgesetzt und betrifft ca. 14.000 Unternehmen in Deutschland [24.07.24]
Events
08.08: Deep Dive ESRS E1 Klimaschutz - Angabepflichten (RSM Ebner Stolz)
08.08: Double Materiality Assessment - a Walk-Through [EN] (ROSE)
08.08: CSRD - Will It Affect Me and When Should I Start? [EN] (Climatise)
13.08: Nachhaltigkeitsmanagement & die neuen EU-Standards (FH Mittelstand)
15.08: Auditing CSRD: Requirements and best practices [EN] (Coolset)
28.08: Corporate Sustainability Reporting Directive (itSMF)
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Alexander Spahn